Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen des Trägerkonsortiums BiSS-Transfer

Veranstaltung

Länderübergreifende Präsenzveranstaltung für angehende Multiplikator:innen am 10.06.2024
Komed Im Mediapark GmbH, Im Mediapark 6, 50670 Köln

Veranstalter

Trägerkonsortium BiSS-Transfer

Universität zu Köln
Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache
Triforum
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und, sollten Teilnahmegebühren erhoben werden, auch für den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmerin oder des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite.

2. Anmeldung, Bestätigung und Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über die Website des Veranstalters möglich.

2.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages ab. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer nimmt sein Angebot für den Abschluss eines Vertrages an, indem sie bzw. er den Anmeldungsvorgang vollständig durchführt und auf der letzten Seite des Anmeldeformulars auf den Button „Anmeldung abschicken“ klickt. Die wirksame Annahme des Angebots durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer setzt voraus, dass sie bzw. er im Anmeldeformular alle erforderlichen Felder ausfüllt. Mit der Anmeldung werden diese AGB durch den Teilnehmenden anerkannt.

2.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer schriftlich per E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.

2.4. Für die Anmeldung zur Veranstaltung ist die Angabe von E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers sowie ihre bzw. seine institutionelle Zugehörigkeit notwendig.

2.5. Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hinterlegten Daten werden für das Teilnahme- und Veranstaltungsmanagement, den Versand von Informationen und Dokumentationen sowie für die Einladung zu weiteren Veranstaltungen verwendet. Ihr Einverständnis können Teilnehmerinnen und Teilnehmer jederzeit mit einer Mail an kontakt@biss-sprachbildung.de und dem Betreff [STOP Veranstaltungen] widerrufen. Die Datenschutzerklärung des Veranstalters kann hier eingesehen werden: https://www.biss-sprachbildung.de/datenschutz/
2.6. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers, die mit dem Versenden der Anmeldung zur Veranstaltung erteilt wird (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

3. Teilnahmegebühren

3.1. Die Veranstaltung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Teilnahmegebühren fallen nicht an.

4. Rücktritt/Storno

4.1. Möchte die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat sie bzw. er ihren bzw. seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

5. Leistungen

5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen, den Angaben auf der Veranstaltungswebsite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Anmeldebestätigung ausschlaggebend.

5.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in Ausnahmefällen einen Ersatzreferenten zu bestellen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Workshops werden per Mail informiert, wenn eine Referentin bzw. ein Referent ausfällt und stattdessen jemand anderes übernimmt.

5.3 Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten, es sei denn, Leistungen dieser Art sind in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich aufgeführt.

6. Absage der Veranstaltung

6.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltung absagen. Dies gilt auch für Rahmen- und Abendprogramme.

6.2. Angefallene Kosten der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers werden nicht erstattet.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1. Die Vorträge und ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

7.2. Ton- und Videoaufzeichnungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen durch Teilnehmende sind nicht gestattet.

7.3 Die bzw. der Teilnehmende verpflichtet sich, die Urheberrechte zu wahren und die Veranstaltung nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.

8. Bildmaterial/Fotografien

8.1. Sofern im Rahmen der Veranstaltung Filmaufnahmen gemacht werden, erteilt die bzw. der Teilnehmende dem Veranstalter das Recht, die im Rahmen der Veranstaltung hergestellten Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt und kostenfrei zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben oder in sonstiger Art und Weise zu nutzen und bspw. auf der Website des Veranstalters oder als Standbilder in Publikationen zu nutzen.

8.2. Sofern die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer bei der Anmeldung das Einverständnis für Fotoaufnahmen bzw. bei digitalen Veranstaltungen für Screenshots gibt, erteilt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer dem Veranstalter das Recht, die im Rahmen der Veranstaltung hergestellten Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt und kostenfrei zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben oder in sonstiger Art und Weise zu nutzen und/oder durch Dritte nutzen zu lassen (z.B. auf der Website oder in Publikationen).

9. Haftung

9.1. Der Veranstalter haftet

  • bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Teilnahmegebühr, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Vertragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

9.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;
  • Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;
  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

9.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.5. Die Universität zu Köln übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte und keine Haftung für die Virenfreiheit. Wir bitten um Verständnis, dass es bei der Planung von Veranstaltungen immer wieder zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Für alle Angaben sind Fehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Köln.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

10.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

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