Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität zu Köln als Koordinierungsstelle des Trägerkonsortiums BiSS-Transfer ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Zugänglichkeit der Website https://www.biss-sprachbildung.de in BiSS-Transfer gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website in BiSS-Transfer basiert auf dem Content-Management-System WordPress und wird zurzeit in Bezug auf ihre Barrierefreiheit geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Da die Inhalte und einzelnen Dateien der Website im Laufe der Jahre durch unterschiedliche Personen erstellt wurden, sind sie weitestgehend (noch) nicht barrierefrei. Wir arbeiten zurzeit an einer schrittweisen Reduzierung von Barrieren. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da für diese Optimierungen teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss.

Es kann außerdem vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.

Für detailliertere Informationen dazu kontaktieren Sie das Redaktionsteam unter kontakt(at)biss-sprachbildung.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 22.06.2023 aktualisiert.

 

Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Seiten von https://www.biss-sprachbildung.de aufgefallen sind oder wenn Sie Hinweise, Anregungen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt(at)biss-sprachbildung.de. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

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