Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität zu Köln als Koordinierungsstelle des Trägerkonsortiums BiSS-Transfer ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain https://www.biss-sprachbildung.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren.

Die Überprüfung der Webseite erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, das heißt einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website in BiSS-Transfer basiert auf dem Content-Management-System WordPress. Die Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.

Folgende Bereiche sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei

Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.

Da die Inhalte und einzelnen Dateien der Website im Laufe der Jahre durch unterschiedliche Personen erstellt wurden, sind sie teilweise (noch) nicht barrierefrei.

Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie YouTube-Videos oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Daneben kann für intern verlinkte PDF-Dokumente, die über das CMS hochgeladen wurden, keine Barrierefreiheit garantiert werden.

Das auf der Seite www.biss-sprachbildung.de/angebote-fuer-die-praxis/blended-learning-themensuche/ eingebundene Formular stammt von einem extern entwickelten WordPress-Plugin, das keine Möglichkeit bietet, die Formularfelder barrierefrei mit Beschriftungen und Verknüpfungen zu versehen oder semantisch nachzurüsten. Aus diesem Grund kann das Formular derzeit noch nicht vollständig barrierefrei angeboten werden, wir arbeiten an einer Lösung. Personen, die Unterstützung bei der Nutzung benötigen, können sich alternativ gerne direkt an uns wenden.

Wir arbeiten an einer weiteren Reduzierung der Barrieren.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 09.07.2025 aktualisiert.

 

Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Seiten von https://www.biss-sprachbildung.de aufgefallen sind oder wenn Sie Hinweise, Anregungen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt(at)biss-sprachbildung.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de

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